Schankanlagen Prüfungen

Getränkeschankanlagen müssen sicherheitstechnisch durch "Befähigte Personen" geprüft werden, insbesondere damit die sicherheitstechnisch erforderlichen Bauteile vorhanden und funktionsfähig sind (z.B. Sicherheitsventil am Druckminderer, technische Maßnahmen zum Personenschutz).

Durch die Prüfungen sollen Beschädigungen sowie Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden, damit es während des Betriebes nicht zu gefährlichen Situationen wie unbeabsichtigtem Gasaustritt kommen kann.

Befähigte Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen sind wir!    Und/oder - Personen, die durch ihre

  • Berufsausbildung
  • Berufserfahrung und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit

über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Getränkeschankanlage verfügen muss. Zum Beispiel Personen, die nach dem Grundsatz BGG/GUV-G 968 ausgebildet worden sind.

Prüfungen sind vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend erforderlich. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist eine Frist von zwei Jahren angemessen.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.

Die Durchführung der Prüfungen hat der Arbeitgeber bzw. Unternehmer zu veranlassen.

Was versteht man unter „Prüfung“ einer Getränkeschankanlage?

Prüfungen laufen in der Regel nach folgendem Schema ab:

Prüfung ist

  1. die Ermittlung des Ist-Zustandes der Getränkeschankanlage,
  2. der Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand und
  3. die Bewertung der Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand.

Zu 1.
Der Ist-Zustand umfasst den durch die Prüfung festgestellte sicherheitsrelevante Zustand der Getränkeschankanlage.

Zu 2.
Der Soll-Zustand ist der durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegte sichere Zustand für den weiteren Betrieb. Dabei wird z.B. berücksichtigt, ob wirksame Maßnahmen gegen unkontrolliert austretendes Schankgas getroffen sind. Im Rahmen des Vergleichs von Ist- und Soll-Zustand werden Abweichungen bei festgelegten sicherheitstechnischen Parametern ermittelt.

Zu 3.
Durch die Bewertung der Abweichungen wird festgestellt, ob die Getränkeschankanlage ohne zusätzliche Maßnahmen weiter sicher betrieben werden kann. Gegebenenfalls müssen vor der weiteren Nutzung entsprechende Veränderungen (baulich, gerätetechnisch, organisatorisch) durchgeführt werden, ohne die ein Weiterbetrieb nicht erfolgen darf.

Für eine verbesserte Aufklärung bei den Betreibern von Getränkeschankanlagen, hat die BGN einen neunen Flyer veröffentlicht.

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