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Service

Service - Inhalt folgt!

CO2 Gaswarnanlagen

CO2  eine tödliche Gefahr!

Kohlendioxid (CO2) ist das meistverwendete Gas zum Betreiben von Schankanlagen. Es besitzt aber eine toxische Eigenschaft, die schon bei geringen Konzentrationen gesundheitsschädlich ist. Die Folgen können Schwindelgefühle und Krämpfe bis hin zur schnellen Bewusstlosigkeit und der Tod sein.

Gesundheitsgefährdung und Symptome CO2 [Download]

Gesetzliche Regelungen

Als besondere Schutzmaßnahmen werden in Aufstellungsräumen eine permanente Lüftung-/Bodenabsaugung, oder alternativ die Installation eines Gaswarnsystems vorgeschrieben. Begehbare Kühlraumzellen sind, unabhängig vom Aufstellungsort, immer abzusichern! Heute ist prinzipiell EU-weit unabhängig von der Gewerbeart, jeder Arbeitsplatz so sicher zu stellen, dass keine Gefährdung durch CO2 auftreten kann (BetrSichV).

Geeignetes Gaswarngerät

Gaswarngerät für Kohlendioxid nach DIN 6653-2

Installation und Betrieb:  BGR/GUV-R 228 Anhang 1

KUNDO xT  Service Partner!

 

Schankanlagen Prüfungen

Getränkeschankanlagen müssen sicherheitstechnisch durch "Befähigte Personen" geprüft werden, insbesondere damit die sicherheitstechnisch erforderlichen Bauteile vorhanden und funktionsfähig sind (z.B. Sicherheitsventil am Druckminderer, technische Maßnahmen zum Personenschutz).

Durch die Prüfungen sollen Beschädigungen sowie Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden, damit es während des Betriebes nicht zu gefährlichen Situationen wie unbeabsichtigtem Gasaustritt kommen kann.

Befähigte Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen sind wir!    Und/oder - Personen, die durch ihre

  • Berufsausbildung
  • Berufserfahrung und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit

über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Getränkeschankanlage verfügen muss. Zum Beispiel Personen, die nach dem Grundsatz BGG/GUV-G 968 ausgebildet worden sind.

Prüfungen sind vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend erforderlich. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist eine Frist von zwei Jahren angemessen.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.

Die Durchführung der Prüfungen hat der Arbeitgeber bzw. Unternehmer zu veranlassen.

Was versteht man unter „Prüfung“ einer Getränkeschankanlage?

Prüfungen laufen in der Regel nach folgendem Schema ab:

Prüfung ist

  1. die Ermittlung des Ist-Zustandes der Getränkeschankanlage,
  2. der Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand und
  3. die Bewertung der Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand.

Zu 1.
Der Ist-Zustand umfasst den durch die Prüfung festgestellte sicherheitsrelevante Zustand der Getränkeschankanlage.

Zu 2.
Der Soll-Zustand ist der durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegte sichere Zustand für den weiteren Betrieb. Dabei wird z.B. berücksichtigt, ob wirksame Maßnahmen gegen unkontrolliert austretendes Schankgas getroffen sind. Im Rahmen des Vergleichs von Ist- und Soll-Zustand werden Abweichungen bei festgelegten sicherheitstechnischen Parametern ermittelt.

Zu 3.
Durch die Bewertung der Abweichungen wird festgestellt, ob die Getränkeschankanlage ohne zusätzliche Maßnahmen weiter sicher betrieben werden kann. Gegebenenfalls müssen vor der weiteren Nutzung entsprechende Veränderungen (baulich, gerätetechnisch, organisatorisch) durchgeführt werden, ohne die ein Weiterbetrieb nicht erfolgen darf.

Für eine verbesserte Aufklärung bei den Betreibern von Getränkeschankanlagen, hat die BGN einen neunen Flyer veröffentlicht.

[Download]

Schankanlagenreinigung

Zu unseren permanenten Leistungen gehören:

  • Die 7 bis 14 Tägige: chemisch-mechanische Reinigung und Desinfektion der Bierleitungen
  • Die chemische Standreinigung der Softdrink-Anlagen AfG-Postmix und AfG-Premix
  • Die chemisch-mechanische Reinigung und Desinfektion der Zapfköpfe für Bier
  • Die chemisch-mechanische Reinigung und Desinfektion der Zapfhähne Bier/AfG
  • Die optische Kontrolle der Getränkeschankanlagen nach jeder Reinigung
  • Das Anlüften des CO²-Sicherheitsventils am Druckminderer

DIN 6650-6, LMHV,ASI 6.84/09 , 6.83/08 , 6.80/08 (Lebensmittel-Hygiene-Verordnung), (Arbeits Sicherheit Information)

  • Die ½ jährliche Dichtungsprüfung  der gesamten CO² Anlage
  • Zapfkopfwartung (fetten und desinfizieren)
  • chemisch-mechanische Reinigung mit saurem Reinigungsmittel.

Jährlich: Personalunterweisung gemäß §9 Betriebssicherheitsverordnung


 

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Aktuell

Sicherheitstechnische Prüfungen von Getränkeschankanlagen nach BGN Grundsatz. Gemäß BGG/GUV-G 968 durch eine geprüfte, befähigte Person von Getränkeschankanlagen.
 
[Link zur Datenbank der BGN]

Immer vorrätig:

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KUNDO Sensor ab 175,-
Zapfkopf ab 29,-
CO2 Druckminderer ab 43,-
N2 Druckminderer ab 63,-
Zwischendruckregler ab 39,-
Thermostat Danfoss ab 64,-
Kühlstellenregler ab 60,-
Rührwerksmotor ab 80,-
   
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